Gemeinschaftskunde

„In allen Schulen ist Gemeinschaftskunde ordentliches Lehrfach.“ (Landesverfassung Baden- Württemberg Artikel 21)

Dieser Satz aus unserer Landesverfassung zeigt den besonderen Stellenwert der Demokratiebildung durch das Schulfach Gemeinschaftskunde.
Das Fach Gemeinschaftskunde genießt damit als einzige Schulfach in Baden Württemberg Verfassungsrang und leistet einen wichtigen Beitrag zur Werteerziehung und normativen Orientierung und befähigt zu einer aktiven Teilnahme am politischen Geschehen.

Dabei ist Gemeinschaftskunde kein trockenes Fach zum Auswendiglernen, sondern beinhaltet vielmehr das Ausprobieren, das Reflektieren, das eigenständige Denken und damit auch die Fähigkeit, sich sein eigenes Urteil bilden zu können.

Das Fach Gemeinschaftskunde ist in vier Teilgebiete gegliedert: Gesellschaft, Recht, Politisches System und Internationale Beziehungen.
An der Jörg-Ratgeb-Schule Neugereut beginnt der Gemeinschaftskundeunterricht in der 7. Klasse einstündig und geht dann bis zur 10. Klasse.

Das Fach zeichnet sich nicht nur dadurch aus, SchülerInnen den Weg hin zu mündigen Bürgern zu öffnen, sondern kombiniert einen großen Beitrag zur Allgemeinbildung mit tagesaktuellen Bezügen.

Gemeinschaftskunde bietet den SchülerInnen viele besondere Angebote, die über den Unterricht hinausgehen.
Dazu gehören zum Beispiel:
• Ein Besuch des Landtags in Stuttgart
• Ein Besuch im Gericht

Als Lehrwerk haben wir in allen Klassen das Buch „Demokratie heute“ vom Schroedel Verlag.